Bierbrauen war ursprünglich weiblich. Im Mittelalter bekamen junge Frauen einen Sudkessel als Aussteuer. In jedem Haushalt wurde gebraut, auch Kinder bekamen Bier zu trinken, war es doch im Gegensatz zu Wasser keimfrei. Dass sich mit diesem Getränk gutes Geld machen lässt, erkannten die Fürsterzbischöfe und gründeten Hofbrauereien. 1659 wurde der Bierzwang erlassen: Gastwirtschaften durften nur mehr Bier von fürsterzbischöflichen Hofbrauereien ausschenken.